Inkraftsetzung Organisationsverordnung
14.06.2018 , BurgisteinDer Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 19. Februar 2018 die Organisationsverordnung beschlossen und auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt.
Die Organisationsverordnung kann auf der Website der Gemeinde Burgistein eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Der Gemeinderat Burgistein