Hundetaxe 2018

  08.08.2018 , Burgistein

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Polizei- und Tierhaltungsreglement sowie der Gebührenverordnung der Gemeinde Burgistein muss für jeden Hund, der am 1. August 2018 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt für den ersten Hund Fr. 50.– und für jeden weiteren Hund Fr. 80.–.

Bisher in der Gemeinde Burgistein nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 15. August 2018 bei der Finanzverwaltung anzumelden. Alle Hundehalter erhalten im September 2018 die Rechnung für die Hundetaxe zugestellt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Amicus) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind nebst der Gemeinde auch der Amicusdatenbak unter www. amicus.ch oder telefonisch unter 0848 777 100 zu melden.

Finanzverwaltung Burgistein
Telefon 033 359 30 40 gemeindeverwaltung@burgistein.ch


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