Änderung der Überbauungsordnung «Alpenblick»

  12.09.2018 , Burgistein

Der Gemeinderat Burgistein gibt bekannt, dass die

Änderung der Überbauungsordnung «Alpenblick» im geringfügigen Verfahren nach Artikel 122 Absatz 7 der Bauverordnung

vom Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung vom 3. September 2018 genehmigt worden ist. Die genehmigte Änderung tritt mit der heutigen Publikation in Kraft.

Burgistein, 13. September 2018

Der Gemeinderat


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