Fakultatives Finanzreferendum

  12.09.2018 , Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Organisationsreglements unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:

Beschaffung Schulbus; Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 70 000.–.

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

1. Einreichung bis spätestens 15. Oktober 2018 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von fünf Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 13. September 2018

Der Gemeinderat


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