Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  06.09.2018 , Burgistein

Öffentliche Planauflage
für:

L-0059084.10 132-kV-Leitung Wattenwil – Gasel – Mühleberg – Seilauskreuzungen für Phasenoptimierung an den Masten M279, M329, M338, M357, M365 und M382

Beim eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen von BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 6. September 2018 bis zum 8. Oktober 2018 in der Gemeindeverwaltung Burgistein, Burgiwil 21 E, 3664 Burgistein, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf


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