Ordentliche Gemeindeversammlung

  22.11.2018 , Burgistein

Samstag, 8. Dezember 2018, 13.30 Uhr, Schulhaus Burgiwil

Traktanden
1. Voranschlag 2019:
a) Genehmigung der Steueranlage
b) Genehmigung der Liegenschaftssteuer
c) Genehmigung des Voranschlags 2019
d) Kenntnisnahme des Finanzplans 2019–2023
2. Reglemente:
a) Organisationsreglement (OgR); Genehmigung Ergänzung
b) Gebührenreglement; Genehmigung Ergänzung
3. Informationen Gemeinderat
4. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf.

Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt und ist auf www.burgistein.ch veröffentlicht.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Burgistein angemeldet sind.

Burgistein, 1. November 2018

Gemeinderat Burgistein


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