Ordentliche Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2018; Ergebnisse und Protokollauflage

  12.12.2018 , Burgistein

An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2018 haben 70 Stimmberechtigte (8,15% der Stimmberechtigten) teilgenommen. Sie haben folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Voranschages 2019 und Kenntnisnahme des Finanzplans 2019–2023
2. a. Organisationsreglement (OgR); Genehmigung Ergänzung
b. Gebührenreglement; Genehmigung Ergänzung
5. Verschiedenes

Den Antrag, der Gemeinderat habe an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 eine Botschaft über den Neubau der Chabishüttenbrücke vorzulegen, als erheblich erklärt.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird nach den Bestimmungen des Organisationsreglementes 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt, d. h. vom 18. Dezember bis 21. Dezember 2018 und vom 7. Januar bis 1. Februar 2019. Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Burgistein, 13. Dezember 2018

Gemeinderat Burgistein


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