Ordentliche Gemeindeversammlung

  05.06.2019 , Burgistein

Montag, 17. Juni 2019, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2018
2. Chabishüttenbrücke; Genehmigung des Vorprojektes und eines Verpflichtungskredits
3. Wasserversorgung; Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatz der Trinkwasserleitung Breitmad – Pfandersmatt
4. Ver- und Entsorgung Habermatt; Kenntnisnahme der Abrechnung des Verpflichtungskredits
5. Informationen Gemeinderat 6. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf.

Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt und ist auf www.burgistein.ch veröffentlicht.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Burgistein angemeldet sind.

Burgistein, 16. Mai 2019

Gemeinderat Burgistein


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