Ersatzwahlen Gemeindepräsidium und ein Mitglied des Gemeinderates

  24.07.2019 , Burgistein

Der Gemeinderat Burgistein hat am 8. Juli 2019 über die bevorstehende Demission des Gemeindepräsidenten und eines Gemeinderatsmitglieds informiert und die Publikation der Ersatzwahlen angekündigt.

Der Gemeinderat Burgistein hat für Sonntag, 3. November 2019, folgende Wahlen (Urnenwahlen) gemäss Artikel 5 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 angeordnet:

Es sind zu wählen:
a. Nach dem Proporzverfahren

1 Mitglied des Gemeinderates

b. Nach dem Majorzverfahren

die Präsidentin oder den Präsidenten der Gemeinde und des Gemeinderates.

Gemäss Artikel 6 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 2. September 2019, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Ein Wahlvorschlag kann so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Jeder Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden.
2. Der Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern und Bürgerinnen unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen.
3. Ein Bürger oder eine Bürgerin kann für eine Behörde nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Nach der Einreichung des Vorschlages kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden.

Das Reglement über die Urnenwahl (www.burgistein.ch/Reglement_Urnenwahl_3.pdf) kann von der Website der Gemeinde geladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Burgistein, 18. Juli 2019

Der Gemeinderat


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