Fakultatives Finanzreferendum

  17.07.2019 , Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gemäss Artikel 11 Abs. 2 des Organisationsreglements unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:

Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 98 000.– für die Sanierung des Strassenabschnitts zwischen der Gemeindegrenze zu Lohnstorf und der Hauszufahrt Krummacker 10 (Parzelle Nr. 1081).

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 19. August 2019 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von fünf Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 18. Juli 2019

Der Gemeinderat


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