Ersatzwahlen ein Mitglied des Gemeinderates; Wahl nach Artikel 32 des Reglements über die Urnenwahl

  25.09.2019 , Burgistein

Für den frei werdenden Gemeinderatssitz sind bis zum Ablauf der verlängerten Einreichungsfrist vom Montag, 16. September 2019 keine Wahlvorschläge eingegangen.

Der Gemeinderat ordnet deshalb auf Sonntag, 3. November 2019 die Urnenwahl für den vakanten Gemeinderatssitz nach Artikel 32 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 an. Bei dieser Urnenwahl können die Wählerinnen und Wähler jede Stimmberechtigte oder jeden Stimmberechtigen wählen. Die Wahlverhandlung wird nach dem Mehrheitsverfahren nach Artikel 34 des Reglements über die Urnenwahl durchgeführt.

Erreicht keine der von den Wählerinnen und Wählern notierten stimmberechtigten Personen das absolute Mehr, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die stimmberechtigte Person gewählt, welche die meisten Stimmen erhält.

Burgistein, 16. September 2019

Der Gemeinderat


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