Ersatzwahlen Gemeindepräsidium und ein Mitglied des Gemeinderates; Fristverlängerung zum Einreichen von Wahlvorschlägen

  04.09.2019 , Burgistein

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Gemeindepräsidium
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 2. September 2019 um 17.00 Uhr ist auf der Gemeindeverwaltung ein gültiger Wahlvorschlag für das Gemeindepräsidium eingegangen.

– Kurt Urfer, Weidligraben, 157 a, 3664 Burgistein (parteilos, portiert durch die SVP Burgistein)

Der Gemeinderat erklärt Herrn Kurt Urfer nach Artikel 31 Absatz 1 des Reglements über die Urnenwahl ohne Wahlverhandlung (stille Wahl) als zum Gemeindepräsidenten mit Amtsantritt am 1. Januar 2020 gewählt.

Gemeinderat
Für den frei werdenden Gemeinderatssitz sind bisher keine Wahlvorschläge eingegangen. Der Gemeinderat verlängert die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis am Montag, 16. September 2019 um 11.30 Uhr. Gehen mehrere Wahlvorschläge ein, findet die Urnenwahl für das zu ersetzende Gemeinderatsmitglied am Sonntag, 3. November 2019 statt.
Gemäss Artikel 6 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge innert der vorstehenden Frist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Ein Wahlvorschlag kann so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Jeder Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden.
2. Der Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern und Bürgerinnen unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen.
3. Ein Bürger oder eine Bürgerin kann für eine Behörde nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Nach der Einreichung des Vorschlages kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden.

Falls bis am 16. September um 11.30 Uhr keine Wahlvorschläge eingehen werden, wird der Gemeinderat die Urnenwahl über den vakanten Gemeinderatssitz, nach Artikel 32 der Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014, durchführen lassen. Bei dieser Urnenwahl werden die Wählerinnen und Wähler jede Stimmberechtigte oder jeden Stimmberechtigen wählen können. Diesfalls wird die Wahlverhandlung nach dem Mehrheitsverfahren durchgeführt.

Burgistein, 5. September 2019

Der Gemeinderat


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