Ordentliche Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2019; Ergebnisse und Protokollauflage

  18.12.2019 , Burgistein

An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2019 haben 62 Stimmberechtigte (7,1% der Stimmberechtigten) teilgenommen. Sie haben folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Voranschlags 2020
2. Feuerwehrreglement; Genehmigung der Änderung von Artikel 4 3. Mehrwertabgabe
a) Genehmigung der Vereinigung der bestehenden Reglemente über die Spezialfinanzierung «Alpenblick» und «Ortplanung 2006» b) Genehmigung Reglement über die Mehrwertabgabe
4. Genehmigung Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird nach den Bestimmungen des Organisationsreglementes 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt, d.h. vom 19. Dezember bis 20. Dezember 2019 und vom 6. Januar bis 3. Februar 2020. Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Burgistein, 16. Dezember 2019

Gemeinderat Burgistein


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