Fakultatives Finanzreferendum

  05.02.2020 , Burgistein

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Gemeinderat hat am 20. Januar 2020 folgenden Beschluss gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Organisationsreglements unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:

Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Nachkredits im Betrag von gesamthaft Fr. 60 000.– für die Fertigstellung der Sanierung des neuen Weges oberhalb der Überbauung Alpenblick infolge eines Hangrutsches. Der ursprünglich vom Gemeinderat genehmigte Verpflichtungskredit betrug Fr. 45 000.–. Der Nachkreditbedarf beträgt Fr. 15 000.–.

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekanntgemacht. Der Beschluss liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 9. März 2020 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von fünf Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 6. Februar 2020

Der Gemeinderat


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