Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021–2024

  24.06.2020 , Burgistein

Gemeindepräsidium und Gemeinderatsmitglieder
Im Hinblick auf den Beginn der Amtsdauer 2021–2024 am 1. Januar 2021 sind die Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium und die Gemeinderatsmitglieder durchzuführen. Der Gemeinderat Burgistein hat für Sonntag, 29. November 2020, folgende Wahlen (Urnenwahlen) gemäss Artikel 5 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 angeordnet. Es sind zu wählen:
a) Nach dem Proporzverfahren sechs Mitglieder des Gemeinderates
b) Nach dem Majorzverfahren die Präsidentin oder der Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates

Gemäss Artikel 6 des Reglements über die Urnenwahl vom 13. Dezember 2014 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 21. September, 11.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Ein Wahlvorschlag kann so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Bei Proporzwahlverfahren (Gemeinderatsmitglieder) darf jeder Name zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden.
2. Der Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern und Bürgerinnen unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen.
3. Ein Bürger oder eine Bürgerin kann für eine Behörde nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Nach der Einreichung des Vorschlages kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden.

Das Reglement über die Urnenwahl (www.burgistein.ch/Reglement_Urnenwahl_3.pdf) kann von der Website der Gemeinde geladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Kommissionsmitglieder
Die Kommissionsmitglieder für die Amtsdauer vom 2021–2024 werden vom Gemeinderat anlässlich einer der letzten Sitzungen der laufenden Legislatur gewählt.
Einige Mitglieder der Baukommission, der Bildungskommission und der Tiefbaukommission werden auf Ende der Legislatur infolge Amtszeitbeschränkung oder aufgrund ihrer Demission aus den Kommissionen ausscheiden. Die verbleibenden bisherigen Mitglieder haben ihre Kandidatur bereits angemeldet. Konkret sind in der Baukommission 3 Sitze, in der Bildungskommission 2 Sitze und in der Tiefbaukommission 3 Sitze vakant.

An der Kommissionsarbeit interessierte stimmberechtigte Burgisteinerinnen und Burgisteiner werden gebeten, ihre Kandidatur bis 21. September, 11.30 Uhr schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat behält sich vor, neue Kandidierende an die Gemeinderatssitzung, an welcher die Wahl stattfinden soll, einzuladen.

Burgistein, 25. Juni 2020

Der Gemeinderat


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