Fakultatives Finanzreferendum

  08.07.2020 , Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gemäss Artikel 11 Abs. 2 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:

Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 95 000.– für die Sanierung des Strassenabschnitts Neuenweg/ Badersmaad

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 10. August 2020 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von fünf Prozent der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 9. Juli 2020

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote