Inkraftsetzung der Änderung des Artikels 5: Speisung der Verordnung über die Verwendung der Reingewinne aus Schulanlässen

  08.07.2020 , Burgistein

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat bekannt, dass er seine am 29. Juni 2020 beschlossene Änderung der Verordnung über die Verwendung der Reingewinne aus Schulanlässen gleichentags in Kraft gesetzt hat.

Die Verordnung über die Verwendung der Reingewinne aus Schulanlässen kann auf der Website der Gemeinde Burgistein eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Burgistein, 9. Juli 2020

Der Gemeinderat


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