Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat für die Amtsdauer von 2021 bis 2024

  07.10.2020 , Burgistein

Urnenwahlen Sonntag, 29. November 2020
Zur Neubesetzung der Gemeindeorgane für die Amtsperiode 2021 bis 2024 wurden gemäss Publikation im Anzeiger vom 25. Juni 2020, gestützt auf Art. 3 des Organisationsreglements der Gemeinde Burgistein und Art. 5 des Reglements über die Urnenwahl der Gemeinde Burgistein, für Sonntag, 29. November 2020 Urnenwahlen angesetzt und veröffentlicht.

Innert Frist sind folgende Wahlvorschläge eingegangen:

Gemeindepräsidium
Für das Gemeindepräsidium liegt ein Wahlvorschlag vor: Kurt Urfer, 1955, bisher, parteilos. Damit handelt es sich um eine Stille Wahl und der Gemeinderat erklärt den Vorgeschlagenen ohne Wahlverhandlung als gewählt (Art. 31 Abs. 1 Reglement über die Urnenwahl).

Gemeinderat
Zu wählen sind nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) sechs Mitglieder des Gemeinderates. In Anwendung von Artikel 12 des Reglements über die Urnenwahl der Gemeinde Burgistein wird bekanntgegeben, dass folgende Wahlvorschläge (Listen) eingegangen sind:

Liste Nr. 1 – SVP (Schweizerische Volkspartei) 0101 Grünig Fritz, 1971, bisher, SVP; 0102 Gilgen Ulrich, 1967, bisher, parteilos; 0103 Kernen Christian, 1978, bisher, parteilos; 0104 Neuenschwander Silvia, 1973, bisher, parteilos; 0105 Stähli Christoph, 1965, bisher, parteilos; 0106 Gilgen Peter, 1966, neu, parteilos.

Liste Nr. 2 – SP (Sozialdemokratische Partei) 0201 Fuhrer Regina, 1959, bisher, SP; 0202 Fuhrer Regina, 1959, bisher, SP; 0203 Vögeli Simon, 1993, neu, parteilos; 0204 Vögeli Simon, 1993, neu, parteilos; 0205 Grünig Thomas, 1965, neu, SP; 0206 Grünig Thomas, 1965, neu, SP.

Öffnungszeiten der Stimmlokale
Die Urnen sind wie folgt geöffnet: Sonntag, 29. November, 9.30 bis 10.30 Uhr, Gemeindehaus Burgiwil und Schulhaus Weierboden.

Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe gelten die folgenden Bestimmungen:
Das Antwortkuvert ist rechtzeitig und frankiert der Post zu übergeben oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (bis spätestens Freitag, 27. November, 11.30 Uhr) abzugeben oder bis spätestens Sonntag, 29. November, 9.30 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Burgiwil 21E, einzuwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist nur mit dem separaten Stimmkuvert und dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis gültig. Bitte beachten Sie die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Burgistein wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.
Bürgerinnen und Bürger, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bis Freitag, 27. November, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Burgistein ein Doppel verlangen. Nach diesem Zeitpunkt dürfen keine Doppel mehr ausgestellt werden.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zugelassen.

Leitung und Überwachung
Zur Leitung und Überwachung der Abstimmung ist folgender Ausschuss bestimmt worden: Franceschina Martin und Schmid André.

Burgistein, 5. Oktober 2020

Einwohnergemeinde Burgistein

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote