Ord. Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2020; Ergebnisse und Protokollauflage

  09.12.2020 , Burgistein

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2020 haben 29 Stimmberechtigte (3,3% der Stimmberechtigten) teilgenommen. Sie haben folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Budgets 2021
2. Rechnungsprüfungsorgan: Neubesetzung 2021–2024 (BDO AG, Bern)
3. Kanalfernsehaufnahmen Private; Genehmigung Nachkredit
4. Strassensanierung Weierboden; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Neubau Chabishütetbrücke; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
6. Reglement für die Gemeindeausgleichskasse; Aufhebung

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun, einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird gestützt auf Art. 59 des Organisationsreglementes 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt, d. h. vom 15. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021. Während der Auflagefrist kann schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Burgistein, 7. Dezember 2020

Gemeinderat Burgistein


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