Fakultatives Finanzreferendum; Genehmigung Verpflichtungskredit Hochwasserschutz Elbschen

  20.01.2021 , Burgistein

Der Gemeinderat hat gemäss Artikel 11 Abs. 2 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 95 000.– für die Umsetzung des Hochwasserschutzes Elbschen

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 22. Februar 2021 beim Gemeinderat Burgistein, Burgiwil 21e, 3663 Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 12. Januar 2021
Der Gemeinderat


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