Tagesschulverordnung und Änderung Gebührenverordnung; Inkrafttreten
09.06.2021 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2021 die folgenden Verordnungen erlassen hat:
– Tagesschulverordnung (neu, Inkraftsetzung 1. August 2021)
– Gebührenverordnung (Aufnahme Gebühr Tagesschule, Inkraftsetzung 1. August 2021)
Die Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und sind online verfügbar unter: www.burgi stein.ch.
Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Burgistein, 7. Juni 2021
Gemeindeverwaltung Burgistein
