Aufruf zum Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
22.09.2021 , BurgisteinAn vielen Orten in der Gemeinde wuchern die Hecken und Sträucher sowie Wiesen in das Strassenterrain oder in die Trottoirs hinein. Wir rufen Sie dazu auf, die Hecken, Sträucher und das Gras entlang der öffentlichen Strassen bis 31. Oktober entsprechend zurückzuschneiden.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, die Kehrichtabfuhrleute, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
– Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mind. 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Trottoirs muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden.
– Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höher-wachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb die vorgeschriebenen Sichtbermen freizuhalten sind. Die Strassenanstösser werden hiermit dringend aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis 31. Oktober und im Laufe des Jahres (Grasschnitt ca. Mitte August) nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden dem Grundeigentümer jedoch in Rechnung gestellt.
Burgistein, 14. September 2021
Tiefbaukommission Burgistein
