Teilrevision Organisationsreglement (Art. 67 Abs. 7, Auslagerung Oberstufe) – Inkraftsetzung

  29.09.2021 , Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 genehmigte Teilrevision des Organisationsreglementes (Auslagerung Oberstufe) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern hat die Teilrevision am 19. Juli 2021 genehmigt. Die Teilrevision des OGR tritt rückwirkend per 1. August 2021 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.

Burgistein, 21. September 2021
Gemeindeverwaltung Burgistein


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