Teilrevision Ortsplanung: Öffentliche Mitwirkungsauflage / Infoveranstaltung vom 16. November
18.11.2021 , BurgisteinDer Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus Baureglement, Zonenpläne Siedlung, Gewässer und Naturgefahren sowie der Erläuterungsbericht, liegen vom 11. November bis und mit 13. Dezember in der Gemeindeverwaltung auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Burgistein www.bur gistein.ch einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, Burgiwil 21, 3664 Burgistein zu richten.
Mitwirkungsveranstaltung
Am Dienstag, 16. November, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Burgistein eine öffentliche Mitwirkungsinformation statt. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich über die Teilrevision der Ortsplanung informieren zu lassen.
Für die Teilnahme an der Mitwirkungsveranstaltung liegt ein Schutzkonzept vor (analog Gemeindeversammlungen, keine Zertifikatspflicht).
Burgistein, 3. November 2021
Gemeinderat Burgistein
