Ordentliche Gemeindeversammlung
02.12.2021 , BurgisteinBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Samstag, 4. Dezember, 13.30 Uhr, Schulhaus Burgiwil, Turnhalle
Traktanden:
1. Budget 2022; Beratung und Genehmigung, Festlegen der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage
2. Finanzplan 2022–2026; Kenntnisnahme
3. Reglemente
3.1 Abfallreglement – Totalrevision; Genehmigung
3.2 Organisationsreglement – Teilrevision; Genehmigung
3.3 Personalreglement – Teilrevision/ Anhang I; Genehmigung
3.4 Neues Reglement über die Konzessionsabgabe für die Elektrizitätsversorgung; Genehmigung
4. Gemeindeverband der Holzgemeinden Untergurnigel – Totalrevision Organisationsreglement; Genehmigung
5. Ersatz Hydrantenleitung Elbschen; Genehmigung Verpflichtungskredit
6. Anschaffung Gemeindefahrzeug; Genehmigung Verpflichtungskredit
7. Erschliessung Überbauung «Alpenblick»; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
8. Informationen des Gemeinderats
9. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 3–7 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Das Budget 2022 kann auf der Homepage eingesehen werden.
Informationen
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt und auf www.burgistein.ch veröffentlicht.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll der letzten Versammlung lag 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und am Versammlungstag seit mindesten drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Neu: Taxidienst
Die Gemeinde stellt für die Versammlungsteilnahme einen Taxidienst zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 033 359 30 40 oder per Mail gemeindeverwaltung@burgistein.ch an.
Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung kann auf der Homepage eingesehen werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Gemeinde stellt kostenlos Masken zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden erfasst. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung.
Burgistein, 19. Oktober 2021
Gemeinderat Burgistein
