Teilrevision Organisationsreglement (neuer Art. 28a/Jugendmitwirkungsrecht); Inkraftsetzung
20.01.2022 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2021 genehmigte Teilrevision des Organisationsreglementes (Art. 28a/Einführung Jugendmitwirkungsrecht) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern hat die Teilrevision am 13. Januar 2022 genehmigt. Die Teilrevision des OGR tritt rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.
Burgistein, 14. Dezember 2021
Gemeindeverwaltung Burgistein
