Totalrevision Abfallreglement mit Abfallverordnung, Teilrevision Personalreglement, neues Reglement über die Konzessionsabgabe für die Elektrizitätsversorgung; Inkraftsetzung
06.01.2022 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2021 genehmigte Totalrevision des Abfallreglementes, die Teilrevision des Personalreglementes sowie das neue Reglement über die Konzessionsabgabe für die Elektrizitätsversorgung nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen sind. Die Abfallverordnung wurde vom Gemeinderat am 13. Dezember genehmigt. Die neuen oder geänderten Erlasse treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf unserer Homepage www.burgistein.ch abrufbar.
Burgistein, 4. Januar 2022
Gemeindeverwaltung Burgistein
