Baugesuchseingabe ab 1. März nur noch elektronisch möglich
24.02.2022 , BurgisteinAb 1. März 2022 dürfen Baugesuche im Kanton Bern von Gemeinden nur noch bearbeitet werden, wenn sie via dem Online-Portal «eBau» eingereicht werden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich, das beispielsweise auch bei der Steuererklärung verwendet werden kann.
Das Ausfüllen von «eBau» funktioniert gemäss dem Kanton ebenfalls ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit «TaxMe». Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf «eBau» erfolgt über www.be.ch/ebau. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen (Baugesuchsunterlagen und Pläne) müssen der Gemeindeverwaltung nur noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Die Fristen beginnen bei der Gemeinde ab Eingang des Papierdossiers zu laufen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme, dass die Gemeinde, gestützt auf kantonales Recht, ab 1. März 2022 keine physisch vorbereiteten Baugesuchsunterlagen mehr entgegennehmen kann.
Burgistein, 14. Februar 2022
Gemeinderat Burgistein
