Verordnung über die Berechtigungs regelung (Geres); Ausserkraftsetzung

  03.02.2022 , Burgistein

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Gemeinderat Burgistein hat am 24. Januar 2022 die Verordnung über die Berechtigungsregelung Geres vom 10. Februar 2017 per sofort ersatzlos ausser Kraft gesetzt. Die Verordnung ist aufgrund neuer kantonaler rechtlicher Grundlagen für das Führen der Einwohnerregister der Gemeinden und der Gemeinderegistersysteme-Plattform Geres nicht mehr notwendig.

Hiermit geben wir die ersatzlose Ausserkraftsetzung der Verordnung über die Berechtigungsregelung Geres in Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 nachträglich öffentlich bekannt.

Gegen die Aufhebung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Burgistein, 25. Januar 2022
Gemeinderat Burgistein


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote