Teilrevision Gebührenverordnung – Inkrafttreten
31.03.2022 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 21. März 2022 die Änderung der Gebührenverordnung (Aufwandgebühr III, neu Fr. 120.–/Std.) genehmigt hat.
Die Änderung der Gebührenverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobenener Beschwerden, per 1. Mai 2022 in Kraft. Die geänderte Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch/uebrigedienste/erlasse.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 22. März 2022
Gemeinderat Burgistein
