Begräbnisgemeindeverband Thurnen
05.05.2022 , BurgisteinAufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Burgistein
In Anwendung von Art. 66 und 81 des Organisations und Verwaltungsreglements des Begräbnisgemeindeverbandes Thurnen vom 26. Mai 2003 gibt dieser bekannt, dass ab Donnerstag, 1. September mit der Aufhebung der 27 Reihengräber aus der Bestattungsperiode 1995–2001 begonnen wird.
Frühestens sechs Wochen vor der Gedenkfeier können die Angehörigen das Grabmal und den Schmuck auf ihre Kosten entfernen bis spätestens 31. August. Der Friedhofgärtner geht davon aus, dass nach diesem Datum sämtliche auf den Gräbern verbliebenen Gegenstände zur Entsorgung freigegeben sind.
Zu einer Gedenkfeier vor der Grabaufhebung auf dem Friedhof Burgistein am Samstag, 27. August um 11.00 Uhr, sind alle herzlich eingeladen.
Begräbnisgemeindeverband Thurnen
