Teilrevision Verordnungen zum Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsreglement
12.05.2022 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Mai 2022 die Änderung der Verordnung zum Wasserversorgungsreglement und der Verordnung zum Abwasserentsorgungsreglement genehmigt hat.
Die beiden Änderungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Mai 2022 in Kraft. Die geänderten Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind unter www.burgistein.ch/uebrige-dienste/erlasse verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 6. Mai 2022
Gemeinderat Burgistein
