Teilrevision Feuerwehrverordnung – Inkrafttreten
28.07.2022 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2022 die Änderung der Feuerwehrverordnung (Mitgliederzahl neu maximal 11 anstatt 9) genehmigt hat.
Die Änderung der Feuerwehrverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. September 2022 in Kraft. Die geänderte Feuerwehrverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch/ uebrige-dienste/erlasse.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 25. Juli 2022
Gemeinderat Burgistein
