Teilrevisionen Organisationsreglement

  04.08.2022 , Burgistein

(neuer Artikel 67a betreffend Neuorganisation Begräbniswesen sowie Änderung Anhang I / Mitgliederzahl Feuerwehrkommission); Inkraftsetzung

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 genehmigte Teilrevisionen des Organisationsreglements (Art. 67a/Neuorganisation Begräbniswesen und Änderung Anhang I / neue max. Mitgliederzahl Feuerwehrkommission) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern hat die Teilrevisionen am 25. Juli 2022 genehmigt. Die Teilrevisionen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf unserer Homepage www.burgistein.ch verfügbar.

Burgistein, 26. Juli 2022

Gemeindeverwaltung Burgistein


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