Teilrevision Abfallverordnung – Inkrafttreten

  15.09.2022 , Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. August 2022 die geringfügigen Änderungen der Abfallverordnung (Art. 9 Abs. 2, Art. 10 und Art. 11) genehmigt hat.

Die Änderung der Abfallverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. November 2022 in Kraft. Die geänderte Abfallverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch/ uebrige-dienste/erlasse.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 6. September 2022

Gemeinderat Burgistein


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