Bäume und Hecken zurückschneiden
06.10.2022 , BurgisteinDie Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis 31. Oktober auf die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden oder die entsprechenden Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt ausführen zu lassen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind diese überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrad haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 60 cm.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Tiefbaukommission Burgistein
