Fakultatives Finanzreferendum – Nachkredit Ortsplanungsrevision
19.01.2023 , BurgisteinBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum gemäss Art. 11 Abs. 2 Organisationsreglement unterliegt:
Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Nachkredits im Betrag von Fr. 30 000.– für die Ortsplanungsrevision (total insgesamt Fr. 70 000.–)
Der Gesamtkredit liegt somit über der Kreditkompetenz des Gemeinderates.
Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen zum Beschluss liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 20. Februar 2023 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.
Burgistein, 16. Januar 2023
Der Gemeinderat
