Teilrevisionen Personalreglement (Anhang II) und Reglement über die Mehrwertabgabe – Inkrafttreten

  12.01.2023 , Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die folgenden an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2022 genehmigten Reglementsänderungen nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen sind:
– Reglement über die Mehrwertabgabe
– Personalreglement (Anhang II)

Die genannten Reglementsänderungen traten per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und sind online verfügbar unter: www.burgistein.ch/uebrige-dienste/erlasse.

Burgistein, 15. Dezember 2022
Der Gemeinderat


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