Teilrevision Abfallverordnung – Inkrafttreten
30.03.2023 , BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20. März die geringfügigen Änderungen der Abfallverordnung (Art. 6 / Grundgebühren Mobile Homes) genehmigt hat.
Die Änderung der Abfallverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Die geänderte Abfallverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch/ uebrige-dienste/erlasse.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 21. März 2023
Der Gemeinderat
