Baupublikation Burgistein

  03.02.2021 Baupublikationen, Burgistein

Gesuchsteller und Projektverfasser: Ulrich Gilgen, Gasse 64, 3664 Burgistein Dorf.
Bauvorhaben: A Erweitern Lagerraum 64a (nBg) und Lagerplatz, B Verlegen Zufahrtsstrasse 66 m.
Standort / Parzellen: Gasse 64, Parzellen Nr. A 758, 1417, 30, B 1417, 758, 30, 864, 759.
Koordinaten: 2 604 700 / 1 183 000.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone / -objekt: Keine.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24ff.). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzmassnahmen: Sauberabwasser an bestehende Versickerungsanlage.
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Burgiwil, 3664 Burgistein.

Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Covid-19) ist eine Akteneinsichtnahme nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. März 2021.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten, den bereits erstellten Lagerraum und auf die Verpflockungen des neuen Strassenverlaufs verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 1. Februar 2021

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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