Baupublikation Burgistein
30.06.2021 Baupublikationen, BurgisteinGesuchsteller: Gemeinde Burgistein, Wasserversorgung Burgistein, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Vorhaben: Ersatz und teilweiser Neubau Trink- und Löschwasserleitung von Burgiwil (Parzelle 1334) über Althaus, Neuhaus bis Oberburgiwil (Parzelle Nr. 971), Strassenbauarbeiten Belag/Linienführung im Gebiet Althus auf ca. 92 m Länge.
Standort / Parzelle: Oberburgiwil, Burgistein, Parzellen Nr. 971, 905, 303, 1404, 960, 585, 164, 1334.
Zone: Landwirtschaftszone LWZ und W1.
Gewässerschutzbereich: Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Hinweis: Gestützt auf BewD Art. 16 von Profilierung befreit.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. August 2021.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Burgistein, Rothmettlen 21e, 3664 Burgistein.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Thun, 28. Juni 2021
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi