Ergebnisse der Gemeindeabstimmungen vom 30. November

  04.12.2025 Thun

Am 30. November hat die Abstimmung über zwei Gemeindevorlagen stattgefunden:

Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Strättligen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 18,098 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.010 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Ausführung der Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Strättligen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Stadtkanzlei Thun
Gabriela Meister, Vizestadtschreiberin


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