Ergebnisse Ergänzungswahl für den Gemeinderat
18.06.2026 ThunErgebnisse Ergänzungswahl für den Gemeinderat und Ersatzwahl Stadtpräsidium vom 14. Juni
Am 14. Juni 2026 haben die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates und die Ersatzwahl für das Stadtpräsidium für den Rest der laufenden Legislatur (bis 31. Dezember 2026) im Majorzwahlverfahren stattgefunden.
Wahlprotokoll für die Ergänzungswahl eines Mitglieds für den Gemeinderat
In Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigte 30 808
Eingelangte Stimmrechtsausweise 18 359
Eingelangte Wahlzettel 16 073
davon ausser Betracht fallende Wahlzettel 457
davon leer 323
davon ungültig 134
Gültige Wahlzettel 15 616
Absolutes Mehr 7 809
Wahlbeteiligung 52.2%
Stimmen haben erhalten
Valentin Borter (SVP) 6 374
Claudius Domeyer (SP) 5 997
Simone Rosser (Grüne) 3 245
Keine kandidierende Person hat das absolute Mehr erreicht. Es kommt somit am 5. Juli 2026 zu einem zweiten Wahlgang (vorbehältlich einer allfälligen stillen Wahl gemäss Artikel 55 Absatz 2 Stadtverfassung).
Wahlprotokoll für die Ersatzwahl des Stadtpräsidiums
In Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigte 30 808
Eingelangte Stimmrechtsausweise 18 359
Eingelangte Wahlzettel 16 560
davon ausser Betracht fallende Wahlzettel 248
davon leer 169
davon ungültig 79
Gültige Wahlzettel 16 312
Absolutes Mehr 8 157
Wahlbeteiligung 53.8%
Stimmen haben erhalten
Katharina Ali-Oesch (SP) 4 359
Andrea de Meuron (Grüne) 4 507
Eveline Salzmann (SVP) 7 446
Keine Kandidatin hat das absolute Mehr erreicht. Es kommt somit am 5. Juli 2026 zu einem zweiten Wahlgang (vorbehältlich einer allfälligen stillen Wahl gemäss Artikel 55 Absatz 2 Stadtverfassung).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Vizestadtschreiber
Christoph Stalder
