Reglementsgenehmigung

  04.02.2018 , Eriz

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung GV vom 16. Dezember 1998 geben wir öffentlich bekannt, dass die Gemeindeversammlung Eriz am 4. Dezember 2021 die Änderungen des Gebührenreglements und des Reglements SF Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens genehmigt hat. Diese treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Zudem hat der Gemeinderat den Gebührentarif genehmigt. Dieser tritt ebenfalls rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Das Gebührenreglement und das Reglement SF Werterhalt sowie der Gebührentarif können bei der Gemeindeverwaltung Eriz eingesehen und bezogen oder auf der Homepage www.eriz.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Eriz


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