Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  10.05.2018 , Eriz

Mittwoch, 6. Juni 2018, um 20.00 Uhr im Schulhaus Bieten

Traktanden
1. Gemeinderechnung 2017; Genehmigung der Jahresrechnung 2017
2. Orientierungen des Gemeinderates
3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Eriz auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 39 Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Eriz angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 liegt ab 13. Juni 2018 14 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Eriz, 30. April 2018

Der Gemeinderat


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