Hochwasserschutz Rufeligräbli

  06.03.2019 , Eriz

Mitwirkungsauflage des Hochwasserschutzprojekts Rufeligräbli Eriz
Die Planungsarbeiten für das Hochwasserschutzprojekt sind weit fortgeschritten. Gem. Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 (Stand 1. Januar 2015) wird das Bauvorhaben (Pläne und Bericht) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt.

Während der Mitwirkung ist jedermann eingeladen und berechtigt, schriftlich und begründet Anregungen, Hinweise, aber auch Kritik zuhanden der Schwellenkorporation zu richten. Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst anlässlich der öffentlichen Planauflage erhoben werden.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Eriz.
Auflagedauer: 1. März bis 31. März 2019.
Schriftliche Eingaben an: Kissling + Zbinden AG, Postfach 503, 3700 Spiez.

Wir freuen uns auf Ihre aktive Mitwirkung.

Schwellenkorporation
Eriz und Horrenbach-Buchen


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