Öffentliche Planauflage

  12.02.2020 , Eriz

Teilzonenplan Moorlandschaft ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz mit Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement)
Der Gemeinderat Eriz bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Teilzonenplan Moorlandschaft Nr. 38 Rotmoos/ Eriz zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeindeversammlung wird der Verzicht auf die Weiterverfolgung der am 4. Dezember 2004 beschlossenen Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz beantragt und diese soll durch die nun aufliegende Planung, bestehend aus dem Teilzonenplan Moorlandschaft und den Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement), ersetzt werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Februar bis und mit 16. März 2020 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Eriz öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Linden 304b, 3619 Eriz, einzureichen.
Offene Einsprachen gegen die am 4. Dezember 2004 beschlossene Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz werden mit dem Verzicht auf die Weiterverfolgung dieser Planung gegenstandslos. Allfällige Einsprachen gegen die neue Planung sind nochmals einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden koordiniert zwischen den beteiligten Gemeinden Sigriswil, Horrenbach-Buchen, Eriz und Schangnau am 31. März 2020 statt.

Eriz, 3. Februar 2020

Der Gemeinderat


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