Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
22.07.2020 , ErizFreitag, 21. August 2020, 20.00 Uhr, im Schulhaus Bieten
Traktanden:
1. Genehmigung Moorlandschaftsplanung
a) Aufhebung Beschluss über die Moorlandschaftsplanung aus dem Jahr 2004 b) Genehmigung neue Moorlandschaftsplanung, bestehend aus dem Teilnutzungsplan und dem Teilbaureglement
2. Genehmigung der Gemeinderechnung 2019 und Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen
3. Reglemente
a) Genehmigung Auflösung Neubewertungsreserve
b) Genehmigung Reglement Betreuungsgutscheine
c) Aufhebung Waldreglement
d) Aufhebung Sonntagsruhereglement
4. Orientierungen des Gemeinderates
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Eriz auf.
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 39 Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Eriz angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. August 2020 liegt ab 26. August, 14 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Eriz, 17. Juli 2020
Der Gemeinderat