Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  28.10.2020 , Eriz

Samstag, 5. Dezember 2020, 13.00 Uhr, im Schulhaus Biete

Traktanden:
1. Jahresrückblick des Gemeinderates
2. Budget 2021; Genehmigung Budget, Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe
3. Orientierung Gemeinderat
4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Eriz auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 39 Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Eriz angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember liegt ab 8. Dezember, 14 Tage bis 22. Dezember bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Eriz, 23. Oktober 2020
Der Gemeinderat


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