Öffentliche Planauflage
31.03.2022 , ErizGeringfügige Änderung des Zonenplans «Änderung Arbeitszone Mühlematt» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderates vom 16. März 2022 / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Änderung des Zonenplans
1. Einzonung von 108 m2 der Parzelle Nr. 48 von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone
2. Auszonung von 108 m2 der Parzelle Nr. 359 von der Arbeitszone in die Landwirtschaftszone
Die Akten liegen vom 31. März bis 2. Mai während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Eriz öffentlich auf und können eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 1/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Eriz, 23. März 2022
Der Gemeinderat
